Syncope/Syneresis

X. De Syncope vel Syneresi.

Syncopa συγκοπὴ contrariô modô se habet ad Symblema. Syncopa committit Dissonantiam in Initiô Tactus Minoris, vel etjam Majoris. Dissonantia autem illa est Dissonantia relativa, et pars soni praecedentis tactus, cum qua illa est per Syncopationem in unum aliquod integrum conglutinata. Diversae etjam partes in quoddam totum contrahuntur, quae ratione aequalitatis tactuum et [61] in eis connexionum concordantium dissolutae esse deberent. Exemplum est in Orlandi Quam benignus, secunda parte, ad textum: Cui tu protector es Domine. Deinde nulla Clausula formatur quae Clausulae nomen meretur, quin hôc ornamentô fiat praedita. Differt autem hoc Ornamentum à Clausula, quòd sonus in Clausula tertius, sit idem, qui fuit ejus primus, videlicet ille contractus: in hoc verò Ornamento tertius à secundo, ut secundus à primo syncopato isto, declinet. Syncope und Symblema verhalten sich komplementär zueinander. Die Syncopa erlaubt eine Dissonanz am Beginn eines kleinen oder großen Schlags. Jene Dissonanz aber ist eine relative Dissonanz und schon Teil des Klangs im vorherigen Schlags. Mit diesem Teil ist die Dissonanz durch eine Syncopatio zu einem Ganzen zusammengeklebt. Auch werden verschiedene Teile in einem gewissen Ganzen zusammengeführt, die sonst gemäß der Gleichmäßigkeit des Taktes und durch das, was Verbindungen der Konsonanzen erzeugt, normalerweise getrennt sind. Ein Beispiel findet sich in Orlando (di Lassos) Quam benignus im zweiten Teil auf den Text „Cui tu protector es Domine“. Darauf wird keine Klausel gebildet, die diesen Namen verdienen würde, ja vielmehr wird sie dann mit dieser Figur geschmückt. Die Figur unterscheidet sich aber von der Klausel, weil der Klang in der Klausel an dritter Stelle sitzt. Dies sei dasselbe, was dessen erster Klang war. Offensichtlich wird jener Klang zusammengezogen: Bei dieser Figur wird also der dritte Klang auf den zweiten verschoben, so wie der zweite auf den ersten und eben synkopierten Klang abgeändert wird.

Die Syncope ist als Figur das Gegeteil des Symblema. Dissonanzen werden auf betonten Taktzeiten erreicht. Die Regeln der Synkopendissonanz gelten. Burmeister weist ausdrücklich darauf hin, dass das Phänomen als musikalisch-rhetorische Figur außerhalb der Kadenzen angesiedelt ist und die synkopierte Stimme auch nicht im Sinne der Klauseln weitergeführt werden muss. Sein Beispiel ist ebenfalls aus der Motette Quam benignus es entnommen: